Begleitung der
Bauabnahme
Leistung im Detail
Unterschreiben Sie nichts, was Sie später bereuen.
Die Abnahme ist einer der wichtigsten Momente am Bau: Mit ihr beginnen Gewährleistungsfristen, und die Beweislast wechselt. Wir stehen dabei an Ihrer Seite.
✓Vorbegehung
Vor dem Abnahmetermin gehen wir das Objekt mit Ihnen durch und erfassen Mängel, damit Sie vorbereitet in den Termin gehen.
✓Begleitung beim Termin
Beim Abnahmetermin prüfen wir mit, benennen Mängel fachlich präzise und sorgen dafür, dass sie im Protokoll stehen.
✓Vorbehalte richtig setzen
Bekannte Mängel und Ansprüche müssen bei der Abnahme vorbehalten werden. Wir achten darauf, dass dabei nichts verloren geht.
✓Nachverfolgung
Nach der Abnahme verfolgen wir, ob protokollierte Mängel fristgerecht beseitigt werden, und prüfen die Nachbesserung.
Diese Leistung ist Teil von Baubegleitung. Passend dazu: Mängelmanagement & Dokumentation. Einen Überblick über alle Leistungen finden Sie unter Kompetenzen.
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen: Bauabnahme
Bedeutung, Ablauf und Mängel: die häufigsten Fragen zur Begleitung der Bauabnahme.
Warum ist die Bauabnahme so wichtig?
Mit der Abnahme beginnen die Gewährleistungsfristen, die Schlusszahlung wird fällig und die Beweislast für Mängel wechselt zum Bauherrn. Kaum ein Termin am Bau hat so viel rechtliches Gewicht, entsprechend gut sollte man vorbereitet sein.
Sollte ich ohne Fachmann zur Abnahme gehen?
Davon raten wir ab. Viele Mängel erkennt nur ein geschultes Auge, und was bei der Abnahme nicht protokolliert wird, ist später schwer durchzusetzen. Die Begleitung kostet wenig im Verhältnis zu dem, was auf dem Spiel steht.
Wie läuft die Vorbegehung ab?
Einige Tage vor dem Termin gehen wir das Objekt mit Ihnen durch, erfassen Mängel systematisch mit Fotos und erstellen eine Liste. So gehen Sie vorbereitet in die Abnahme statt unter Zeitdruck zu suchen.
Was passiert mit Mängeln, die bei der Abnahme auffallen?
Sie kommen ins Abnahmeprotokoll, mit klarer Beschreibung und Frist zur Beseitigung. Wir formulieren fachlich präzise und achten darauf, dass auch Vorbehalte, etwa zu Vertragsstrafen, nicht vergessen werden.
Kann die Abnahme auch verweigert werden?
Bei wesentlichen Mängeln kann das gerechtfertigt sein. Wir liefern die fachliche Einordnung, wie gravierend ein Mangel ist. Die rechtliche Bewertung gehört zum Anwalt, mit unserem Befund hat er eine belastbare Grundlage.
Begleiten Sie auch Wohnungsübergaben vom Bauträger?
Ja. Ob Neubauwohnung oder Einfamilienhaus vom Bauträger: Wir begleiten Übergabe und Abnahme, dokumentieren den Zustand und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche im Protokoll stehen.
