Baumängel
Leistung im Detail
Ist das ein Mangel, und wer muss ihn beheben?
Wenn am Bau etwas schiefgelaufen ist, klären wir Ursache, Schwere und Kosten der Behebung.
Mangel fachlich einordnen
Wir prüfen, ob die Ausführung von Vertrag und anerkannten Regeln der Technik abweicht, und benennen den Mangel präzise.
Ursache eingrenzen
Planungsfehler, Ausführungsfehler oder Nutzung: Wir grenzen fachlich ein, wo der Mangel herkommt.
Sanierungsweg & Kosten
Sie erfahren, wie der Mangel fachgerecht behoben wird und mit welchen Kosten realistisch zu rechnen ist.
Unterstützung im Streitfall
Mit einer klaren fachlichen Einschätzung können Sie gegenüber Firma, Versicherung oder Anwalt sachlich argumentieren statt vermuten.
So arbeiten wir
So gehen wir Baumängeln auf den Grund.
Von der ersten Schilderung bis zum klaren Sanierungsweg.
Anfrage
Sie schildern das Problem, gern mit Fotos. Wir schätzen ein, wie dringend es ist.
Ortstermin
Wir sehen uns den Mangel am Objekt an und grenzen die Ursache ein.
Bewertung
Wir ordnen fachlich ein: Was ist die Ursache, wie gravierend ist der Mangel, was passiert ohne Behebung?
Bericht & Sanierungsweg
Sie erhalten eine klare Einschätzung mit Sanierungsweg und Kostenrahmen, auf Wunsch auch für den Streitfall.
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen: Baumängel
Einordnung, Vorgehen und Fristen: die häufigsten Fragen zur fachlichen Einschätzung bei Baumängeln.
Woran erkenne ich, ob es ein echter Baumangel ist?
Maßstab sind der Vertrag und die anerkannten Regeln der Technik. Nicht alles, was stört, ist ein Mangel, und mancher unscheinbare Punkt ist ein gravierender. Genau diese Einordnung liefern wir, sachlich und begründet.
Was mache ich als Erstes, wenn ich einen Mangel entdecke?
Dokumentieren Sie ihn mit Fotos und Datum und verändern Sie möglichst nichts. Dann fachlich einordnen lassen, bevor Sie der Firma gegenüber Forderungen stellen. So gehen Sie mit Fakten statt Vermutungen ins Gespräch.
Die Baufirma sagt, das sei kein Mangel. Was nun?
Dann hilft eine unabhängige Einschätzung: Wir prüfen die Ausführung gegen Vertrag und Regeln der Technik und halten das Ergebnis schriftlich fest. Oft bewegt sich die Gegenseite schon mit einem fundierten Befund.
Verjähren meine Mängelansprüche?
Ja, beim Bauwerk in der Regel nach fünf Jahren ab Abnahme, je nach Vertrag auch abweichend. Warten Sie deshalb nicht zu lange mit der Klärung. Die rechtliche Prüfung übernimmt Ihr Anwalt, wir liefern die fachliche Grundlage.
Schätzen Sie auch die Kosten der Mangelbeseitigung?
Ja. Zu jedem eingeordneten Mangel gehört bei uns der fachgerechte Sanierungsweg und eine realistische Kosteneinschätzung. Damit können Sie entscheiden, was Sie fordern oder verhandeln.
Was, wenn es zum Streit kommt?
Dann zählt Belegbarkeit: Für strittige Fälle erstellen wir ein Privatgutachten mit Beweissicherung, das Ihre Position gegenüber Firma, Versicherung oder Gericht sauber untermauert.
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Mängelmanagement & Dokumentation
Mängel erfassen, melden und nachverfolgen: Wir dokumentieren den Baufortschritt lückenlos und bleiben dran, bis alles behoben ist.
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